
Die Rhein-Metropole Köln bekommt ein neues Wasserpreissystem. Ab 1.1.2018 zahlen die RheinEnergie-Kunden einen höheren Grundpreis für die Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten und werden dafür im Gegenzug mit einem geringeren Mengenpreis entlastet. Die Mülheimer RWW hatte mit ihrem Systempreismodell im Jahre 2012 den Ball ins Rollen gebracht und ihre Preisstruktur der Kostenstruktur angepasst. Mittlerweile sind viele Versorger gefolgt. Die bisher betroffenen Kunden haben überwiegend sehr viel Verständnis für die Umstellungen gezeigt. Die Medien haben fast ausnahmslos fachlich versiert und objektiv berichtet. Auch die Kölner Wasserkunden dürften Verständnis für die Umstellungsgründe haben, wollen sie doch auch in Zukunft singen „Dat Wasser vun Kölle is jot“. Das derzeitige Kölner Tarifsystem sei nicht mehr zeitgemäß, da es die tatsächliche Kostenstruktur schon seit langem nicht mehr richtig abbilde, erklärt die RheinEnergie in ihrer Pressemitteilung. Die RheinEnergie hat neben Köln auch die Wasserpreissysteme für Pulheim und Frechen umgestellt.

Verursachungsgerechter und familienfreundlich sind die neuen Tarife
Die Verursachungsgerechtigkeit war ein zentrales Ziel der RheinEnergie, denn bisher wurden mit dem fixen, zählerabhängigen Grundpreis nur 20 Prozent zur Kostendeckung beigesteuert, obwohl 80 Prozent erforderlich wären. Wer wenig Wasser abnahm, hat bisher von dieser Struktur profitiert. Ausgleichen mussten dies die Verbraucher mit höherem Wasserverbrauch. Insoweit zählten insbesondere Familien mit Kindern die Leid- bzw. Kostentragenden. Somit darf kann diese Umstellung sehr wohl auch als familienfreundlich bezeichnet werden.
Die zählerbasierten Preissysteme mit geringem Grundpreisanteil sind immer noch in der Mehrheit. Das Paradoxe daran ist, dass die Kosten für die Anlagen nur dann gedeckt werden können, wenn genug Wasser verbraucht wird, andernfalls müssen die Wasserpreise steigen – wiederum zu Lasten der Familien. Wer wenig abnimmt oder eine Ferienwohnung besitzt, nutzt zwar das System und erzeugt die selben Kosten, bezahlt aber wenig. Die Alternative ist auch nicht gewollt: die Unternehmen müssen an den Instandhaltungen oder den Modernisierungen sparen, um die Kosten zu reduzieren. Darunter werden alle leiden. Deshalb sprechen sich auch die NRW-Landeskartellbehörde und das Umweltministerium für kostendeckende Preise und Tarifumstellungen aus.
Keine Mehrerlöse mit der Umstellung
Ihr Wasserpreissystem haben die Kölner erlösneutral gestaltet, d.h. mit der Umstellung werden keine Mehrerlöse erzielt. Um die Kosten möglichst gerecht zu verteilen, hat die RheinEnergie die neuen Grundpreise degressiv kalkuliert. Das heißt: Der Grundpreis je Wohneinheit in einem Wohngebäude ist umso niedriger, je mehr Wohneinheiten in einem Haus angeschlossen sind. Gleichzeitig bedeutet dies, dass ein 10-Familienhaus für den Grundpreis deutlich mehr zahlt, als ein Einfamilienhaus, aber weniger als 10 Mal so viel.
Mit der Grundpreissteigerung und Neuverteilung wird den hohen Fixkosten Rechnung getragen. So zahlt ein Einfamilienhaus statt bisher 127,68 Euro (jeweils einschl. MwSt.) jährlich, zukünftig 192,60 Euro. Im Gegenzug sinkt der Mengenpreis von 1,66 Euro für 1.000 Liter auf 1,00 Euro. Je nach Verbrauchsmenge zahlt das Einfamilienhaus dann mehr oder weniger als vor der Umstellung. Bei 120 Kubikmeter im Jahr, wird es dann um 13,53 Euro günstiger (siehe Box unten).
Diese Umschichtung auf höhere Grundpreise bildet die anteiligen Infrastrukturkosten am verursachungsgerechtesten ab. Die Grundpreise für Nicht-Wohngebäude wie Produktionsbetriebe oder Ladengeschäfte sind im neuen Tarifsystem nach dem Jahresverbrauch gestaffelt. So zahlt eine Reinigung mit 400 Kubikmeter Jahresverbrauch zukünftig einen Grundpreis in Höhe von 382,00 Euro (einschl. MwSt.). Auch wenn dies etwas über 262 Euro mehr als bisher sind, liegt der Gesamtbetrag dank der Entlastung beim Mengenpreis schliesslich nur 18,32 Euro höher. Auch bei diesen Kunden greift die höhere Verursachungsgerechtigkeit.
Eine ganz wichtige Botschaft für Mieter gilt bei allen Preisveränderungen – nicht nur bei Umstellungen: Wie sich die Veränderung letztendlich auf den Haushalt niederschlägt, ist maßgeblich von der Nebenkostenabrechnung des Vermieters abhängig. Nur wenn der Kaltwasserverbrauch in den Wohnungen gemessen wird, können auch die Verbrauchskosten weiterberechnet werden, wenn die Wohnfläche oder die Personenzahl maßgeblich sind, werden sich die Tarifänderungen des Versorgers stark verzerrt in den Haushaltskosten niederschlagen.
Da in Köln die Einwohnerzahl seit Jahren stetig wächst, beweist diese Umstellung, dass Wasserpreise mit höheren Grundpreisanteilen nicht nur für schrumpfende Städte die richtige Lösung darstellen. Denn Verursachungsgerechtigkeit, Kostendeckung, Planungssicherheit und Nachhaltigkeit müssen auch für wachsende Städten gelten. Köln macht es vor. Andere werden folgen. Auch sie können von den Erfahrungen des Wasserpreis-Expertenteams Oelmann/Czichy/Gendries (MOcons) profitieren.
#Koeln macht’s richtig: Verursachungsgerechtes und familienfreundliches Wasserpreissystem @BDEW_ev @RheinEnergie https://t.co/KQtY2sTHfd
— LebensraumWasser (@Gendsi1) November 28, 2017
Intensive Kommunikation zur Preissystem-Umstellung sorgt für Transparenz
Im Internet hat die RheinEnergie ausführliche Informationen zu ihrem neuen Wasserpreissystem zusammengestellt. Einen umfangreichen Frage-Antwort-Katalog, zahlreiche Preisbeispiele und einen Tarifrechner finden Kunden und Interessierte unter rheinenergie.com/trinkwasser. Hier geht es zum Preisblatt, das ab 1.1.2018 gültig sein wird.
Auch in Köln wird sich beweisen, wie wichtig die Preiskommunikation für Trinkwasserversorger ist. Die RheinEnergie hat ein breites Informationsangebot auf ihrer Website eingestellt und auch schon bei der Selbstauskunft zur Erhebung der Wohneinheiten im Sommer zahlreiche Erläuterungen und Hintergrundinformationen angeboten. Nur so geht es! Kunden und Verbraucher erwarten aufschlussreiche und verständliche Informationen nicht nur zur Umstellung, sondern auch bei allen anderen preispolitischen Maßnahmen, wozu auch Preiserhöhungen gehören.

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